Wechselkurs Türkei - Fremdwährung


Als Fremdwährung bezeichnet man eine Währung, wenn sie außerhalb des Einflussbereichs der sie emittierenden Zentralbank zu Zahlungs- und Wertaufbewahrungszwecken genutzt wird. Die dauerhafte Nutzung einer Währung außerhalb ihres eigentlichen Währungsraums resultiert hauptsächlich aus der Nichterfüllung der Geldfunktionen durch die jeweilige nationale Währung. Daher gehen manche Entwicklungsländer dazu über, ihre eigene Währung gänzlich aufzugeben und durch eine stabile ausländische Währung zu ersetzen. 
Gibt ein Land seine bisherige Währung ohne nationalen Ersatz auf und führt stattdessen eine ausländische Währung als gesetzliches Zahlungsmittel ein, so wird dieser Vorgang je nach eingeführter Währung z. B. als Dollarisierung oder Euroisierung bezeichnet. Der gesetzliche Verzicht auf eine nationale Währung impliziert, dass das entsprechende Land keine eigenständige Geldpolitik umsetzen und auch keine Seigniorage-Einnahmen mehr generieren kann.
Länderbeispiele
  • Euro: Andorra, Monaco (durch Währungsabkommen mit Frankreich), San Marino und Vatikanstadt (jeweils durch Währungsabkommen mit Italien), Montenegro sowie Kosovo
  • US-Dollar: Britische Jungferninseln, Ecuador, El Salvador, Haiti, Kambodscha, Panama, Timor-Leste,
  • Schweizer Franken: Fürstentum Liechtenstein (durch Währungsabkommen mit der Schweiz)

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