Als Fremdwährung bezeichnet man eine
Währung, wenn sie
außerhalb des Einflussbereichs der sie emittierenden
Zentralbank zu
Zahlungs- und Wertaufbewahrungszwecken genutzt wird. Die dauerhafte
Nutzung einer Währung außerhalb ihres eigentlichen
Währungsraums
resultiert hauptsächlich aus der Nichterfüllung der
Geldfunktionen durch die jeweilige nationale Währung. Daher
gehen manche Entwicklungsländer dazu über, ihre eigene Währung
gänzlich aufzugeben und durch eine stabile ausländische Währung zu
ersetzen.
Gibt ein Land seine bisherige Währung ohne nationalen Ersatz auf
und führt stattdessen eine ausländische Währung als gesetzliches
Zahlungsmittel ein, so wird dieser Vorgang je nach eingeführter
Währung z. B. als Dollarisierung oder Euroisierung
bezeichnet. Der gesetzliche Verzicht auf eine nationale Währung
impliziert, dass das entsprechende Land keine eigenständige
Geldpolitik umsetzen und auch keine
Seigniorage-Einnahmen mehr generieren kann.
- Länderbeispiele
- Euro: Andorra, Monaco (durch Währungsabkommen mit Frankreich), San Marino und Vatikanstadt (jeweils durch Währungsabkommen mit Italien), Montenegro sowie Kosovo
- US-Dollar: Britische Jungferninseln, Ecuador, El Salvador, Haiti, Kambodscha, Panama, Timor-Leste,
- Schweizer Franken: Fürstentum Liechtenstein (durch Währungsabkommen mit der Schweiz)
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