Konvertibilität (lat. convertere:
umtauschen) ist eine Eigenschaft von Währungen. Eine Währung heißt
konvertibel, wenn sie von In- wie Ausländern unbegrenzt in andere
Währungen umgetauscht werden darf. Dieses Recht wird durch die
Zentralbank des Landes, in dem die Währung zirkuliert, garantiert.
In dem Fall, dass der Goldstandard bzw. Bimetallismus im
betreffenden Land gilt, kann der Umtausch der Währung auch in Gold
bzw. Silber gemeint sein. Ein Sonderfall ist die
Ausländerkonvertibilität, bei der nur Ausländern das Umtauschrecht
gewährt wird. Inländerkonvertibilität dagegen liegt dann vor, wenn
auch jeder Deviseninländer jederzeit für sein Landesgeld Devisen in
beliebiger Form zur freien Verwendung erwerben und außer Landes
mitnehmen oder transferieren kann. Eine Einschränkung der
Konvertiblität stellen Devisenverkehrsbeschränkungen dar.
Die Konvertibilität erleichtert den Welthandel. Nicht konvertible Währungen besitzen allein in dem Land Gültigkeit, das sie herausgibt (Devisenbewirtschaftung). Zum Beispiel war die Mark der DDR nicht konvertibel.
QuellenDie Konvertibilität erleichtert den Welthandel. Nicht konvertible Währungen besitzen allein in dem Land Gültigkeit, das sie herausgibt (Devisenbewirtschaftung). Zum Beispiel war die Mark der DDR nicht konvertibel.
- Seite „Konvertibilität“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 7. April 2011, 07:29 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Konvertibilit%C3%A4t&oldid=87397632 (Abgerufen: 28. Juni 2011, 07:26 UTC)
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